Unsere Servicekarte - Ihr Vorteil
 
 

 

Ihre Medikamente und Zuzahlungen werden gespeichert,
   so daß Sie kein Quittungsheft mehr führen müssen.

Am Jahresende wird auf Ihren Wunsch eine Sammelquittung ausgedruckt
   (zur Abrechnung bei der Krankenkasse und Vorlage beim Finanzamt).

Sie müssen keinen Befreiungsausweis mehr vorlegen,
   wenn Sie von der Zuzahlung befreit sind.

 
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