• Ihre Medikamente und Zuzahlungen werden gespeichert, so daß Sie kein Quittungsheft mehr führen müssen.
• Am Jahresende wird auf Ihren Wunsch eine Sammelquittung ausgedruckt (zur Abrechnung bei der Krankenkasse und Vorlage beim Finanzamt).
• Sie müssen keinen Befreiungsausweis mehr vorlegen, wenn Sie von der Zuzahlung befreit sind.